Gewerberegistrat im Fokus – Wirklich Abzocke?

Sehr geehrter Ratsuchender,

wir möchten Ihnen hier ein paar sehr hilfreiche und nützliche Informationen bezüglich der GES Registrat Abzocke, Gewerberegistrat Abzocke, Gewerberegistrat Betrug, Gewerberegistrat Rechnung, Gewerberegistrat nicht bezahlen, Gewerberegistrat Anwalt, Gewerberegistrat Anfechtung, Gewerberegistrat Kündigung, Gewerberegistrat Erfahrung und der Gewerberegistrat Vorsicht geben.

Es gibt derzeit sehr viele Anwälte die versuchen auf Kosten der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat, Freiberufregistrat) so richtig Kasse zu machen. Detailliert versuchen diese nachstehend genannten Anwälte eine große Menge an Geld mit unlauteren Methoden zu verdienen. Leider wird der Ratsuchende in Kürze (nach Beauftragung) feststellen, dass er den Rechtsanwalt und das Gewerberegistrat bezahlen muss. Im Einzelfall bedeutet das, der Kunde muss die Gebühr für das Gewerberegistrat und zusätzlich die Kosten des Rechtsanwaltes bezahlen und hat in keinster Weise etwas gewonnen. Im Gegenteil, der Kunde zahlt einfach drauf und der Rechtsanwalt freut sich. Hier eine Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien die versuchen auf eine unlautere Methode die „Geschädigten“ abzuzocken:

  • kanzlei-thomas-meier.de
  • radziwill.info
  • anwaltsregister.de
  • rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de

Die vorserst genannten Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien versuchen zum einen das Ansehen der GES Registrat (Gewerberegistrat, Freiberufregistrat) zu verunstalten und durch diese unwahren Schutzbehauptungen der Unternehmer und die Unternehmerin hinters Licht zu führen. Ziel dieser Kampagnen ist einzig und allein deren Profitgier und das hat nun wirklich nichts mit vernümpftiger und gerechter Vertretung der Unternehmerinteressen zu tun. Hier wird einfach die Unsicherheit der Unternehmer auf eine schamlose Weise ausgenutzt mit dem Einzigen Ziel, so viel Profit wie möglich zu erzielen.

Die Verträge der GES Registrat (Gewerberegistrat, Freiberufregistrat) sind so weit uns bekannt nicht angreifbar und müssen entsprechend ausgeglichen werden. Jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwaltskanzlei z.B.

  • kanzlei-thomas-meier.de –  RA Thomas Meier
  • radziwill.info – RA Rdziwill, RA Blidon, RA Kleinspehn
  • anwaltsregister.de – RA Robert Binder
  • rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de – Andreas Forsthoff

sind einzig und allein daran interessiert die Unsicherheit der Unternehmer und Unternehmerinnen so auszunutzen, dass der EIndruck entstehen könnte, es handele sich gar nicht um rechtsgültige und rechtssichere Verträge sondern ausschließlich um Abzocke des Gewerberegistrates. Dem ist allerdings nicht so! Die Leistung des Gewerberegistrates ist einmalig und bringt jedem Nutzer einen unbezahlbaren Mehrwert der in der heutigen Zait im Prinzip unbezahlbar ist. Der Kunde erhält Leistungen von mehr als 20.000 EUR und zahlt dafür nicht einmal 1.000 EUR netto während der gesamten Laufzeit. Die Rechtsanwälte

  • http://www.kanzlei-thomas-meier.de
  • radziwill.info -> RA Rdziwill, RA Blidon, RA Kleinspehn
  • anwaltsregister.de -> RA Robert Binder
  • rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de -> Andreas Forsthoff)

versuchen die Kunden auf ihre Seite zu ziehen und ihnen zu offerieren, dass sie die Möglichkeit haben die abgeschlossenen (unanfechtbaren) Verträge stornieren zu können, den Kunden die unumgängliche Zahlung zu ersparen oder sogar bereits gezahlte Beiträge zurückzuholen… Dies ist natürlich in keinster Weise anhand von Urteilen o.ä. nachzuweisen oder gar gerichtlich bewiesen. Also bleibt die Frage offen, muss der Kunde den Betrag bezahlen oder nicht? Die Anwort diesbezüglich gestaltet sich recht einfach:

– Wenn der Kunde mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwaltskanzlei versucht der Forderung oder der Zahlung bei der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat, Freiberufregistrat) mit Hilfe einer Kanzlei

  • radziwill.info -> RA Rdziwill, RA Blidon, RA Kleinspehn
  • anwaltsregister.de -> RA Robert Binder
  • rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de -> Andreas Forsthoff
  • kanzlei-thomas-meier.de -> RA Thomas Meier

zu entgehen, läuft er Gefahr, dass er die Kosten des Rechtsanwaltes (ggf. Geerichtskosten, Kosten für die gerichtliche Vertretung des beauftragten Rechtsawaltes, die Kosten für den Rechtsanwalt der Gegenseite und die Kosten für den abgeschlossenen Vertrag) zahlen muss. Im Enddefekt hat der Kunde der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat, Freiberufregistrat) nichts gekonnt, bleibt auf den angefallenen Kosten sitzen und hat noch sehr hohe Zusatzkosten produziert. Diese Zusatzkosten würden sich wie folgt berechnen:

– ausgehend von der ersten Instanz (Amtsgericht) würde der Kunde einen Betrag von mind. 682,60 EUR zahlen müssen

– hinzu kommen selbstverständlich die angefallenen Gebühren aus dem Vertragsabschluss der GES Registrat GmbH (Gwerberegistrat, Freiberufregistrat) und ggf. die Inkassokosten und Zinsen

– Sie tragen dann also für die anwaltliche Vertretung in Sachen GES Registrat GmbH also die normalen Gebühren, zzgl. der möglichen Inkassokosten und die die angefallenen Zinsen

– zusätzlich müssen Sie ebenfalls die Anwaltskosten (Eigen, Gegenseite, Gerichtskosten) zahlen und haben im Enddefekt das doppelte an Gebühren bezahlt

Hier muss man sich die Frage stellen, macht das eigentlich wirklich Sinn oder verdient nur der beauftragte Rechtsanwalt

  • radziwill.info -> RA Rdziwill, RA Blidon, RA Kleinspehn
  • anwaltsregister.de -> RA Robert Binder
  • rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de -> Andreas Forsthoff)
  • kanzlei-thomas-meier.de -> RA Thomas Meier

an dieser Vertretung?

Die zuvor genannten Anwälte bzw. Anwaltskanzleien versuchen mit der Unsicherheit der Kunden eigenen Profit aus dieser Sache zu schlagen, der Ausgang ist leider mehr als ungewiss.

Es wird hier versucht auf die GWE Wirtschaftsinformations GmbH besser bekannt als Gewerbeauskunftzentrale vors Loch zu schieben und die GES Registrat GmbH mit dieser zu vergleichen und entsprechende Urteile als Begründung hierfür zu verwenden.

Leider hat die angebotenen Dienstleistung der GES Registrat (Gewerberegistrat, Freiberufregistrat) nicht mit der GWE (Gewerbeauskunftzentrale) zu tun. Die Gewerbeauskunftzentrale hat kein vollständiges Branchenbuch und außerdem keinerlei weiterführende Leistungen. Ganz anders die GES Registrat GmbH, hier erhalten Sie unter anderem:

12 gewerbliche Bonitätsanfragen inkl. (Mitgliedsbeitrag Bürger,
Creditreform, Schufa mind. 500 EUR pro Jahr also mind. 1.000 EUR für
2 Jahre und für jede Anfrage zahlt man bei denen dann auch noch im
Schnitt 50 EUR netto für einen Anfrage)

12 rechtliche Beratungen oder Bearbeitungen im gewerblichen Bereich
durch Rechtsanwälte (also bei meiner letzten Beratung im Bereich
Urheberrecht habe ich mehr als 500 EUR für den Anwalt zahlen müssen
wenn ich das jetzt mal hochrechne komme ich auf mind. 6.000 EUR die
wo ich bei der GES nur hierfür spare)

10.000 Adressen zum download mit uneingeschränkten Nutzungsrechten
im gewerblichen Bereich (wenn man gewerliche Adressen mit guter
Qualität kaufen möchte muss man im Schnitt mind. 1,50 EUR pro
Datensatz bezahlen. Dies bedeutet das der Gegenwert allein hierfür
bei mind. 15.000 EUR netto liegt.

– Weiterhin erhalte ich einen höchst professionellen Premiumeintrag
auf dem für mich besten Portal, da die Optik unde die Funktionen
ebenso wie die Auffindbarkeit revulotionär sind. Hierdurch generiere
ich viel mehr Kunden als zuvor da die Suche erkennt wo man sich
befindet und die Kunden direkt zu mir führt! Als Gegenwert kann ich
nur sagen, unbezahlbar!!!

Gewerbe- und Freiberufregistrat im Visier der Rechtsanwälte

Was sind der Absichten der Anwälte, die nach einer Rechnung der GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) um Mandate von Kunden betteln, die die Rechnung nicht bezahlen wollen?

Folgende Anwälte behaupten zur Zeit, die Firma GES Registrat GmbH würde Kunden täuschen und die Anwälte würde diesen getäuschten Kunden helfen. Vielerseits finden sich hier schnell formulierte Schlagworte wie: „Abzocke“, „Kündigung“, Rechnung nicht bezahlen“, „Vorsicht“ und „schlechte Erfahrung“.

Dabei geht es der Anwaltskanzleien scheinbar nicht das Wohl ihrer Mandanten, sondern vor allem darum, neue Kunden zu gewinnen und somit Profit zu erwirtschaften. Tatsache ist, dass die Kosten der falschen Abwehr für eine nicht bezahlte Rechnung den Rechungsbetrag der vorgeblichen „Abzocke“ leicht übersteigen können. Genau das verschweigen die Anwälte. Bei allem Buhlen um die anwaltliche Vertretung, verschweigen diese die gegebene Vorsicht seitens ihrer Mandanten, trotz der gegebenen Erfahrung.

Folgende Anwälte sind bei der angeblich ganz einfachen Kündigung der Rechnungen der Firma GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) sehr weit vorn mit der Anmahnung der gegebenen Vorsicht vertreten:

  • kanzlei-thomas-meier.de (Rechtsanwalt Thomas Meier)
  • radziwill.info (Rechtsanwalt Dziwill)
  • anwaltsregister.de (Rechtsanwalt Robert Dinder)
  • rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de (Rechtsanwalt Andreas Forsthoff)

Da das Beschädigen des Ansehens eines Unternehmens als angebliche „Abzocker“, wo es einer sofortige Kündigung des Vertrages bedarf und in keinem Falle eine Rechnung bezahlt werden sollte, da hier äußerste Vorsicht und durchgängig schlechte Erfahrung eine Rolle spielen soll, nachhaltig geschädigt wird ist die Frage: Wer sind die wirklichen Abzocker?

In diesem Falle bedarf es einer fairen Gegendarstellung: Die GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) erbringt eine nachhaltige Leistung. Der Schrei nach „Betrug“, „Nichtbezahlung der Rechnung“ und die angebliche „Vorsicht“ ist eine Falle. Es ist von den Anwälten nur beabsichtigt, die Kunden die Rechnung nicht bezahlen zu lassen, oder zur Kündigung zu bewegen, um somit eine Abhängigkeit zu schaffen. Vielleicht ist das die echte Abzocke?

Vorneweg noch eine Anmerkung: In Deutschland gilt der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass jemand unschuldig ist, wenn nicht von einem Gericht etwas anderes festgestellt wird. Dadurch ist der Anschein eines „Betruges“, der „Abzocke“ und der „Kündigung“ ohne ein verwertbares Urteil einfach nur Abzocke seitens der Anwälte?

Für die Firma GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) soll das nach den Angriffen der „vorsichtigen“ Anwälte scheinbar nicht bestehen.

Die Firma GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) wird mit anderen „abzock“ Firmen in einen Topf geworfen, welche im Gegensatz nichts anderes bieten, als einen einfachen Eintrag in einem Datenregister. Dies hat mit den von der GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) angebotenen Leistung nichts zu tun. Der Ruf nach „Vorsicht“ ist einfach nur unbegründet.

Wollen die Anwälte den selbstständigen Unternehmer bevormunden und nutzen den aufgesetzten Ruf nach „Vorsicht“ und „Betrug“? Wie ist die Sachlage?

Die Kunden der GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) erhalten folgende Leistungen:

  • Eintrag in der einer umfassenden Datenbank mit Logoeintrag, Produktbilden, Keywords und detaillierter Unternehmensbeschreibung
  • Nutzung von bis zu 5.000 Firmendatensätzen pro Jahr für eigene Marketing-Aktivitäten
  • Optimierung der Auffindbarkeit des Unternehmens
  • Bis zu 6 Online-Anfragen pro Jahr an angeschlossene Rechtsanwälte rund um die eigene Firma ohne Zusatzkosten
  • Bis zu 6 Bonitätsauskünfte (Firmenauskünfte) durch angeschlossene Partner

Die „abgezockten“ Unternehmer erhalten also ein umfassendes Leistungsangebot und können selbst entscheiden, ob Sie die geringe Rechnung hierfür bezahlen möchten oder den Vertrag nach Ende der Laufzeit kündigen. Die „Erfahrung“ der Kunden kann ja nicht nur negativ sein. Doch die „Anwälte“ rufen nach „Vorsicht“ und „Abzocke“? Einer allgemeinen Belehrung, die Rechnung nicht zu bezahlen bedarf es hier nicht.

Die Provokation einer gerichtlichen Auseinandersetzung bringt den Anwälten schnelles Geld: Es ist keine Berufung möglich! Eine tolle Erfahrung kann das nicht sein. Wo bleibt denn der Hinweis der Anwälte auf das sinnlose Kostenrisiko? Wer hilft denn hier wem?